In der industriellen Fertigung, insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, spielt die Betriebssicherheit eine zentrale Rolle. Komponenten wie Schläuche und Armaturen müssen dauerhaft hohen mechanischen und thermischen Belastungen standhalten.
Um die Einhaltung der technischen Anforderungen nachzuweisen, ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach ÖNORM EN 10204 ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung.

An den DEXIS-Standorten Pasching und Graz stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach ÖNORM EN 10204 erstellen und freigeben können.
Damit sichern wir für unsere Kunden eine vollständige, normgerechte Dokumentation und gewährleisten höchste Prozess- und Versorgungssicherheit bei Schlauch- und Armaturenteilen.
Wenn Sie für Ihre Komponenten ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 benötigen kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Höchste Sicherheit und Qualität! Erfahren Sie mehr über die Prüfungen von Hydraulikschlauchleitungen bei DEXIS Austria:
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist ein Abnahmeprüfzeugnis nach ÖNORM EN 10204, das bestätigt, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen.
Die Prüfergebnisse stammen aus individuellen Material- oder Produktprüfungen und werden von einer vom Fertigungsbereich unabhängigen Prüfabteilung des Herstellers freigegeben.
Damit erhalten Anwender eine nachvollziehbare Dokumentation der Werkstoff- und Produktqualität, die sowohl für interne Qualitätssicherungssysteme als auch für externe Audits oder Behördennachweise relevant ist.
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist in der Regel dann erforderlich, wenn:
In der Schlauch- und Armaturentechnik betrifft das insbesondere Anwendungen in der Hydraulik, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Chemieindustrie sowie in Energie- und Lebensmittelprozessen.
Hinweis:
Die ÖNORM EN 10204 gilt vorrangig für metallische Erzeugnisse. Bei Komponenten mit nichtmetallischen Werkstoffen (z. B. Kunststoffe oder Elastomere) können ergänzend weitere Normen oder Prüfanforderungen gelten.
Zudem sind – je nach Anwendung – zusätzliche nationale oder europäische Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie oder Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) zu beachten.
Hinweis:
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 stellt eine der höchsten Dokumentationsstufen gemäß ÖNORM EN 10204 dar und dient als belastbarer Qualitätsnachweis gegenüber Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden. Eine noch umfassendere Bestätigung ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.2, das zusätzlich von einer unabhängigen dritten Stelle abgenommen wird.